Geringes Einkommen - günstige Wohnung

Wir bauen bzw. bewirtschaften sowohl in Riem als auch im Westend geförderte Wohnungen. Wohnungsgröße und Miethöhe sind vorgeschrieben, so dass wir darauf als Genossenschaft keinen Einfluss haben. Eine Einzelperson darf beispielsweise höchstens 45qm bewohnen; für eine Mutter mit 1 Kind darf die Wohnung höchstens 60qm groß sein. Auch für den Personenkreis, der einen Wohnungsberechtigungsschein bekommt, gelten strenge Kriterien:

  • Die Frau muss seit fünf Jahren in München (nicht Landkreis) wohnen, oder, wenn sie kürzlich erst weggezogen ist, früher zehn Jahre in München gelebt haben.
  • Das Jahreseinkommen muss unter einer gewissen Grenze liegen. Für Einzelpersonen gelten andere Grenzwerte als für Mütter mit Kindern, ebenso unterscheiden sich die Werte für Paare, Rentnerinnen usw.. Es gibt verschiedene Förderstufen.
  • Die Frau darf keine Eigentumswohnung besitzen, und ihr Vermögen darf 75 000 Euro nicht übersteigen. Das Eigenkapital, das bei FrauenWohnen angelegt ist, muss dabei jedoch nicht deklariert werden.

Anfragen zur Förderung beim Wohnungsamt der LH München, Franziskanerstr.8, 81669 München.

Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein ist nur ein Jahr lang gültig. Deshalb können die Erstbezieherinnen einer Wohnanlage ihre Anträge etwa ein halbes Jahr vor Einzug gemeinsam ausfüllen und gesammelt abgeben.

Mitfrauen, die in einer geförderten Wohnung wohnen, zahlen nicht nur einen geringeren Eigenkapitalbeitrag als die freifinanzierten, sie erhalten auch je nach Förderstufe einen Mietzuschuss
(Nutzungsgebühr)
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